Bildschirmarbeitsverordnung
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), eine Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten nach Artikel 3 der Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz, war geltendes Recht in Deutschland vom 4. Dezember 1996 bis zum 3. Dezember 2016. Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden heute durch den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, geregelt.
"Bildschirmarbeitsverordnung"
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Die Kosten für die Bildschirmarbeitsplatzbrille werden laut Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) und Berufsgenossenschaften (BGI 786) vom Arbeitgeber getragen. Auch das Arbeitsschutzgesetz schreibt dies vor, denn die Bildschirmarbeitsbrille ist eine persönliche Schutzausrüstung bei der Arbeit. Vorausgesetzt wird allerdings, dass diese augenfachärztlich speziell für die Arbeit am Monitor verordnet wurde. Die Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650 nennt als Voraussetzung für die Verordnung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille entsprechend § 2 (3) BildscharbV vier Anforderungen, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen: [Weiterlesen ...]