Beitragsbemessungsgrenze Pkv
Die Einkommensgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze entspricht nicht der sog. Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Diese ist für alle Sozialversicherungen relevant, u.a. für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die BBG ist die Einkommensobergrenze in der GKV, ab der die Beiträge nicht mehr steigen.
"Beitragsbemessungsgrenze Pkv"
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